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Winterreifen unabdingbar für Sicherheit und Auszahlung von Versicherungsleistungen

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Ab 1. November gilt für alle Kraftfahrzeuge per Gesetz die Winterreifenpflicht. Wer sich nicht daran hält, riskiert Unfälle, hohe Strafen und eingeschränkte Versicherungsleistungen.

In der Zeit vom 1. November bis zum 15. April des Folgejahres gilt für alle Kraftfahrzeuge auf Österreichs Straßen die gesetzliche Winterreifenpflicht. Pkw- und Klein-Lkw-LenkerInnen müssen einer „witterungsabhängigen Ausrüstungspflicht“ nachkommen. Sommerreifen im Winter sind ein extremes Risiko: Bei Schnee oder Eis sorgen ausschließlich Winterreifen für einen sicheren Halt, bereits bei unter 7 Grad Celsius verkürzt sich der Bremsweg mit Winterreifen auf nasser Fahrbahn erheblich. LenkerInnen, die im Winter mit Sommerreifen unterwegs sind, riskieren Strafen in der Höhe von 35 Euro. Werden zusätzlich VerkehrsteilnehmerInnen gefährdet, kann sich die Strafe auf bis zu 5.000 Euro belaufen. „Wer im Winter mit Sommerreifen fährt, handelt gesetzeswidrig und gefährdet dadurch nicht nur sein eigenes, sondern auch das Leben anderer VerkehrsteilnehmerInnen“, erklärt Erich Leiß, Vorstandsdirektor der Wiener Städtischen Versicherung.

Appell an Eigenverantwortung, denn: Die Versicherung zahlt nicht immer
Die Anzahl an Schäden, die durch Sommerreifen im Winter verursacht werden, ist grundsätzlich gering. „Die Winterreifendisziplin unserer KundInnen ist sehr hoch. Dennoch appellieren wir jedes Jahr an alle AutofahrerInnen, auf die richtige Bereifung in der kalten Jahreszeit zu achten. Diverse Schäden sind zwar auch dann gedeckt, wenn keine Winterreifen montiert werden. Aber nur unter der Voraussetzung, dass der Unfall nicht aus diesem Grund verursacht wurde, mit anderen Worten: Wenn der Unfall auch mit Winterreifen in dieser Form passiert wäre“, informiert Leiß weiter. Wenn nicht, ist der Schaden versicherungstechnisch nicht gedeckt. In der Kaskoversicherung muss der/die UnfallverursacherIn in uneingeschränkter Höhe aufkommen, in der Haftpflicht ersetzt die Wiener Städtische die Entschädigungsansprüche des Unfallgegners bzw. Unfallopfers, behält sich aber vor, diese bis zu einem Betrag von 11.000 Euro zu regressieren.

Tipps für eine gute und sichere Fahrt im Winter:

Quelle WIENER STÄDTISCHE Versicherung am 11. Oktober 2018 um 10:06 Uhr


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