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Waldbrandverordnungen in 14 NÖ Bezirken erlassen inklusive Gänserndorf

waldbrand

„Auf Grund der vorherrschenden Witterungsverhältnisse und der damit einhergehenden Trockenheit wurden bereits in 14 NÖ Bezirken Waldbrandverordnungen erlassen“, gibt LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf bekannt. In weiteren drei Bezirken ist eine Verordnung in Vorbereitung. Durch die Verordnungen werden Rauchen und jegliches Feuer im Wald und in Waldnähe untersagt.

„Waldbrände sind eine Gefahr für Mensch und Tier. Zudem kommt es durch die Flammen nicht nur zu enormen wirtschaftlichen Schäden, sondern auch zur Gefährdung der vielfältigen Funktionen, die der Wald für unsere Gesellschaft erbringt. Die jüngsten Waldbrände konnten dank des engagierten Einsatzes unserer Feuerwehren zwar rasch unter Kontrolle gebracht werden, wir müssen aber aufgrund der aktuellen Situation besonders achtsam sein und unseren Wald schützen“, appelliert Pernkopf.

Ein Verstoß gegen die Waldbrandverordnung wird mit Verwaltungsstrafen bis zu 7.270 Euro oder vier Wochen Freiheitsstrafe geahndet. Dabei muss die Übertretung keinen Waldbrand verursacht haben. Es genügt, wenn man in Wäldern und deren Gefährdungszonen raucht oder Feuer entzündet.

Aktuell gilt die Waldbrandverordnung in folgenden Bezirken: Amstetten, Baden, Gänserndorf, Hollabrunn, Horn, Korneuburg, Melk, Mistelbach, Mödling, Neunkirchen, St. Pölten, Tulln, Waidhofen an der Thaya und Wr. Neustadt; in Vorbereitung: Gmünd, Krems, Zwettl.

Feuerwehren im Bezirk Gänserndorf

Quelle Amt der NÖ Landesregierung am 17. März 2022 um 13:05 Uhr


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