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ÖCC: „Wildcampen“ in Europa – verschiedene Regeln auch innerhalb von Österreich

web 32086379 OECC Foto Wildcampen Verbotsschild 2019 min

© OECC

In Österreich ist freies Stehen mit dem Zelt oder Campingfahrzeug – umgangssprachlich „Wildcampen“ genannt – größtenteils verboten. Je nach Bundesland unterscheiden sich die Regelungen, daher sollten sich Camper:innen, die einen Urlaub im eigenen Land planen, vorab genau informieren. Im Burgenland ist zelten mit weniger als zehn Personen für drei Nächte gestattet, in der Steiermark ist freies Stehen für eine Nacht meist auch kein Problem. In den weiteren Bundesländern ist „Wildcampen“ nicht erlaubt – die Strafen sind je nach Bundesland verschieden hoch.

Auch im europäischen Ausland gibt es keine einheitliche Regelung zum Wildcampen. Generell verboten ist das Campen in ganz Europa in Nationalparks und Naturschutzgebieten sowie auf landwirtschaftlich genutzten Flächen. Auf privaten Grundstücken darf nur mit Erlaubnis der Eigentümer:innen übernachtet werden. „Will man in Europa campen, sollte man sich vorab genau informieren, wo freies Stehen erlaubt ist. Die Empfehlung lautet aber einen offiziellen Stellplatz oder Campingplatz anzufahren“, rät Tomas Mehlmauer, Präsident des Österreichischen Camping Clubs (ÖCC).

Einige Länder sind besonders streng und verbieten das Campen außerhalb von gekennzeichneten Campingplätzen gänzlich – darunter Kroatien, die Slowakei, Slowenien, Ungarn, Portugal und Griechenland. In anderen Ländern wiederum gibt es zeitliche Befristungen für freies Stehen. „So ist es in Deutschland gestattet, ‚zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit‘ einmalig für maximal zehn Stunden zu übernachten. In Belgien darf man höchstens 24 Stunden am Stück abseits offizieller Stellplätze pausieren“, weiß der ÖCC-Experte. Um im öffentlichen Raum campen zu können, sollte man sich in Italien, der Schweiz und Polen bei den örtlichen Behörden nochmal vergewissern, dass kein Verbot besteht. In Frankreich ist es Camper:innen nicht erlaubt, in der Nähe der Küste und bei Sehenswürdigkeiten frei zu stehen.

In Skandinavischen Ländern weniger eingeschränkt

In Norwegen, Schweden und im Baltikum beispielsweise ist es mit kleinen Einschränkungen erlaubt, mehrere Nächte in der freien Natur zu verbringen. Einige grundsätzliche Regeln sollte man dabei stets beachten: „Wo freies Stehen toleriert wird, sollte man sich rücksichtsvoll verhalten – also nur den nötigsten Campingbetrieb durchführen, möglichst leise sein und keinen Mist zurücklassen“, so Camping-Experte Mehlmauer. Offenes Feuer sollte besonders im Waldgebiet vermieden werden.

Kurzzeit-Campen bei „ländlichen Gastgeber:innen“

Eine Alternative zum Wildcampen bieten verschiedene Konzepte „ländlicher Gastgeber:innen“. „Gegen eine einmalige Gebühr bekommt man Zugang zu einem großen Netzwerk aus landwirtschaftlichen Betrieben, bei denen das Privatgrundstück für maximal 24 Stunden als Stellplatz genutzt werden darf – Kontakt zu den Gastgeber:innen und deren landwirtschaftlichen Produkten meist inklusive. Diese Konzepte ermöglichen idyllisches und naturnahes Camping“, weiß der Experte. So gibt es beispielsweise in Österreich „Bauernleben“ oder „Schau aufs Land“, das zusätzlich auch in Slowenien verfügbar ist. Für Camper:innen, die ins Ausland reisen, gibt es in Italien „Agricamper Italia“, in Frankreich die „France Passion“, in Spanien die „Espana Discovery“, in der Schweiz „PlaceToBee“ und in Deutschland das „Landvergnügen“.

ÖCC-Mitglieder erhalten vielfältige Leistungen: Neben persönlicher Reiseberatung und einer eigenen Campingzeitschrift profitieren Mitglieder von attraktiven Ermäßigungen bei über 3.200 Campingplätzen oder beim Mieten von Wohnmobilen. Außerdem bieten über 170 Partnerbetriebe günstige Konditionen. Nähere Informationen zum ÖCC und zum Campen allgemein unter www.campingclub.at.

Quelle Öamtc am 03. August 2023 um 08:10 Uhr


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