In den vergangenen fünf Jahren waren österreichweit 513 Kinder als Fahrrad-, E-Bike- oder E-Scooter-Fahrer an einem Unfall auf ihrem Schulweg beteiligt – das bedeutet bei knapp jedem fünften aller Schulwegunfälle. Mehrheitlich waren es 10- bis 14-Jährige, die mit dem Rad zur Schule fuhren und dabei verunfallten. Die meisten Schulwegunfälle mit dem Rad ereigneten sich in Niederösterreich und Oberösterreich, die wenigsten in Wien und im Burgenland (2016 bis 2020, Quelle: Statistik Austria, Bearbeitung: ÖAMTC-Unfallforschung). „Kinder und Eltern müssen die Verhaltensvorschriften kennen und vor allem: regelmäßig üben, um Sicherheit zu erlangen“, sagt Ellen Dehnert, Leiterin der ÖAMTC-Mobilitätsprogramme.
Wo und wie ist das Fahren mit Rad & Roller erlaubt?
Kinder unter zwölf Jahren dürfen grundsätzlich nur unter Aufsicht einer mindestens 16-jährigen Begleitperson auf öffentlichen Straßen Rad oder E-Scooter fahren. Nach erfolgreich abgelegter Radfahrprüfung dürfen sie bereits ab zehn Jahren (bzw. ab neun Jahren, wenn die 4. Schulstufe besucht wird) allein fahren. Möchten Kinder mit einem rein durch Muskelkraft betriebenen Tretroller zur Schule fahren, ist das ab acht Jahren allein möglich. Grundsätzlich müssen Kinder mit einem Fahrrad oder E-Scooter auf der Fahrbahn fahren, sofern keine Radfahranlagen vorhanden sind. Am Gehsteig sind nur Kinderräder mit einem äußeren Felgendurchmesser von 30 cm erlaubt (ca. 14 Zoll). Mini-Tretroller dürfen auf Gehsteigen, in Fußgängerzonen, in Wohn-oder Spielstraßen nur verwendet werden, wenn andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden – Fahren auf der Fahrbahn, am Radweg und auf Radfahrstreifen ist damit verboten.
„Wer mehr Routine hat, ist sicherer unterwegs: Üben, auch mit gepackter Schultasche, lautet also die Devise“, sagt Dehnert. „Um im Straßenverkehr unterwegs zu sein, bildet die sichere Beherrschung des Fahrzeugs die Basis. Erst dann werden das Einschätzen und Bewältigen komplexer Situationen überhaupt möglich“. Besonders viel Geschick benötigt das Lenken eines E-Scooters. „Diese Fahrzeuge sind aufgrund ihrer Fahreigenschaften mit Vorsicht zu genießen und für Kinder im Straßenverkehr nur eingeschränkt empfehlenswert“, erklärt Dehnert. „Den E-Scooter abzubremsen kann tückisch sein – wegen der flotten Geschwindigkeit und der nötigen Kontrolle über die klein dimensionierten Räder. Auch die oftmals abrupt einsetzende Beschleunigung erzeugt Gefahrenmomente.“ Besonders kritisch ist die Stabilität beim Abbiegen – daher das Handzeichen besser noch während der Geradeausfahrt geben oder ein Modell mit Blinker wählen.
Sicher unterwegs: Schultasche am Gepäckträger oder vergurtet am Rücken, Helm richtig einstellen
Viele Schüler tragen ihre Tasche beim Radfahren auf dem Rücken. „Die meisten Schultaschen sind jedoch nicht optimal für die Mitnahme am Rücken gestaltet“, weiß die Leiterin der ÖAMTC-Mobilitätsprogramme. „Beim Radfahren ist es daher besser, die Schultasche hinten auf dem Gepäckträger zu befestigen – für einen guten Halt sorgen Spanngurte. Fahren Kinder täglich mit dem Rad, lohnt sich eine speziell für den Gepäckträger geeignete Tasche bzw. ein Fahrradkorb.“ Auf keinen Fall dürfen Riemen oder Gurte in die Speichen geraten. Unterwegs mit Tretroller oder E-Scooter sollte die Schultasche am Rücken über beide Schultern getragen werden. Verfügt die Schultasche über einen Beckengurt bzw. Brustgurt, kann sie nicht rutschen und auch größeres Gewicht bleibt beherrschbar. Am Lenker sollte während der Fahrt nichts, auch kein Turnsackerl, hängen.
„Ein richtig eingestellter Helm sitzt waagrecht am Kopf und umschließt den Schädel von der Stirn über die Schläfen bis zum Hinterkopf“, sagt Dehnert. „Der Kopfumfang bestimmt die richtige Helmgröße. Mit offenem Gurt den Kopf schütteln – der Helm darf dabei nicht verrutschen. Dann das Gurtsystem anpassen und festziehen.“ Auch wenn die Tragepflicht für Kinder auf Rad und E-Scooter nur bis 12 Jahre gilt – jeder, der im Straßenverkehr auf zwei Rädern unterwegs ist (einschließlich Mini-Tretroller), kann und sollte seinen Kopf mit einem Helm besonders schützen.
Quelle ÖAMTC am 05. September 2021 um 15:20 Uhr