ÖAMTC: Tipps für die Reise nach Italien und Kroatien

Sommerurlaub am Meer: Österreicher:innen zieht es in den Süden

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Das ÖAMTC Reisemonitoring 2024 hat gezeigt: Sechs von zehn Befragten zieht es im Sommer ans Meer – am beliebtesten bei den Österreicher:innen sind die Klassiker Italien und Kroatien. Um Sonne, Strand und Meer auch genießen zu können, gibt Yvette Polasek, Reiseexpertin beim ÖAMTC, Tipps rund um Maut, Fahrverbote, Strafen im Ausland und Souvenirs und erinnert, worauf Reisende achten sollten, um einen entspannten Urlaub im Süden zu verbringen. Detaillierte Infos, auch zu anderen europäischen Urlaubszielen, findet man in der ÖAMTC-Länderinfo unter: www.oeamtc.at/laenderinfo/.

Italien – vorab Registrierung für Maut, Fahrverbote beachten, Strafen teils höher als in Österreich

* Mautstrecke: In Italien gibt es drei Maut-Systeme. Für das Free Flow System nördlich von Mailand auf der A36, A59 und A60 empfiehlt sich eine vorherige Online-Registrierung, um eine elektronische Mautzahlung zu ermöglichen. „Falls man vorab nicht registriert ist, muss die Zahlung bis maximal 15 Tage danach erfolgen“, erklärt Polasek. Die Maut- und übrigens auch Spritkosten können im ÖAMTC Routenplaner unter www.oeamtc.at/routenplaner vorab berechnet werden.

* Fahrverbote: Möchte man in Italien eines der historischen Stadtzentren besuchen, sollte man die „ZTL“ kennen, die „Zona traffico limitato“. „Grundsätzlich gilt in ZTL-Zonen ein Einfahrverbot. Ohne Sondergenehmigung zur Einfahrt drohen rund 100 Euro Strafe“, weiß die Expertin des Mobilitätsclubs. „Befindet sich das gebuchte Hotel innerhalb einer ZTL, muss man rechtzeitig über das Hotel eine vorübergehende Berechtigung beantragen.“ Zufahrtsbeschränkungen, wie Fahrverbotszonen, werden ebenfalls im Routenplaner (unter der POI Schicht Umweltzonen) angezeigt.

* Amalfiküste: An der beliebten Küstenstraße Amafitana zwischen Vietri sul Mare und Positano gelten wieder an allen Wochenenden zwischen15.-31. Juli und 1.-30. Oktober, sowie den gesamten August und September Fahrverbote nach Nummerntafeln. Mit einer geraden Endziffer im Kennzeichen, ist es verboten an geraden Tagen, mit einer ungeraden Endziffer an ungeraden Tagen die Küstenstraße zu befahren. Diese Regelung gilt von 10:00 bis 18:00 Uhr. Für Wohnmobile und Gespanne gibt es weiterhin ein ganzjähriges Fahrverbot täglich von 06:30 bis 24:00 Uhr.

* Strafen im Ausland: Wer im Urlaubsland mit dem Auto unterwegs ist, sollte sich über geltende Verkehrsbestimmungen informieren. Verkehrsregeln und Höhe der Strafen können sich von den heimischen unterscheiden. „In Italien kostet eine Tempoüberschreitung von 20 km/h mindestens 175 Euro, nachts sogar noch einmal um ein Drittel mehr. Bei einer Alkoholisierung am Steuer von mindestens 1,5 Promille kann sogar das Fahrzeug beschlagnahmt werden – sofern Fahrer:in und Eigentümer:in identisch sind“, weiß die ÖAMTC-Expertin. Strafen werden ins Heimatland nachgeschickt und müssen bezahlt werden.

* Sand und Muscheln als Souvenirs: An italienischen Stränden darf man sich nicht einfach bedienen: Dem italienischen Fremdenverkehrsamt ENIT zufolge ist es laut dortigem Schifffahrtsgesetz (Codice di Navigazione) verboten, Sand und Muscheln mitzunehmen.

Kroatien – Bezahlte Tickets und Belege aufbewahren, Vorsicht bei Souvenirs wie Trüffel

* Transit Slowenien: „Fährt man über Slowenien nach Kroatien, nicht auf die digitale slowenische Autobahn-Vignette vergessen“, erinnert die Reiseexpertin. Wichtig ist, unbedingt den Kaufbeleg bzw. die Rechnung für die Vignette mitzuführen, da diese herangezogen werden, um die Gültigkeit und den ordnungsgemäßen Erwerb nachvollziehen zu können. Die Vignette für Slowenien ist auch beim ÖAMTC erhältlich.

Da in Slowenien derzeit noch keine Tagesvignette zur Verfügung steht, müssen Urlauber:innen auf der Durchfahrt nach Kroatien zur teureren Wochen- oder Monatsvignette greifen. Der Mobilitätsclub hat daher eine offizielle Beschwerde bei der EU-Kommission eingelegt. Nähere Informationen dazu: ÖAMTC: Nach wie vor keine Tagesvignette – Slowenien ignoriert EU-Richtlinie | ÖAMTC (oeamtc.at).

* Mautpflicht: Autobahnen in Kroatien sind für alle Kraftfahrzeuge mautpflichtig. Bei der Autobahnauffahrt ist ein Ticket zu ziehen, das bis zum Verlassen der Autobahn aufgehoben und bezahlt werden muss. Die Höhe der Mautgebühr richtet sich nach der gefahrenen Strecke und Fahrzeugkategorie. Die Bezahlung ist bar oder mit Kredit- oder Bankomatkarte möglich.

* Parken: Nicht nur Parken an unerlaubter Stelle, sondern auch ohne Ticket kann in Kroatien besonders teuer werden: Nach wie vor erhalten Club-Mitglieder Forderungen über rund 200 Euro, weil sie vor Jahren ohne Ticket im Kroatienurlaub geparkt haben. Daher: Unbedingt vor Ort genau informieren. „Allgemein sollten alle bezahlten Tickets und Belege von Maut- und Parkgebühren zur Sicherheit auch noch nach dem Urlaub zumindest online, z. B. eingescannt, aufbewahrt werden“, empfiehlt Polasek.

* Muscheln und Trüffel als Souvenirs: „In Kroatien gibt es geschützte Arten von Muscheln bzw. Meeresschnecken – diese dürfen nicht als Souvenirs eingepackt werden. Außerdem darf unverarbeiteter Trüffel nur mit entsprechender Ausfuhrgenehmigung mitgenommen werden“, so die ÖAMTC-Reiseexpertin. Details zu Regelungen rund um Souvenirs sind unter www.oeamtc.at/verbotene-souvenirs zu finden.

Quelle ÖAMTC am 28. Juni 2024


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