Der Nebel ist in den Herbst- und Wintermonaten auf den Straßen ein ständiger Begleiter und schränkt die Sicht erheblich ein. Für Autofahrende bedeutet das: Aufpassen, Abstand halten und kontrollieren, ob das Abblendlicht brennt bzw. gegebenenfalls manuell einschalten. „Seit einigen Jahren sind alle Neufahrzeuge mit automatischem Tagfahrlicht ausgestattet. Bei trübem Wetter sollte man sich aber nicht in falscher Sicherheit wiegen, denn das Heck bleibt beim Tagfahrlicht meistens unbeleuchtet – eine gefährliche Situation“, warnt ÖAMTC-Jurist Alexander Letitzki. Darüber hinaus ist Tagfahrlicht bei schlechten Lichtverhältnissen generell keine zulässige Alternative zu Abblendlicht, selbst mit aktiver Heckbeleuchtung.
Viele Autos verfügen unabhängig vom Tagfahrlicht über eine automatische Aktivierung des Abblendlichts, diese reagiert aber nur dann gut, wenn es deutlich finsterer wird, z. B. bei der Einfahrt in einen Tunnel oder bei Dämmerung. „Bei Nebel messen die Lichtsensoren mitunter ausreichend Helligkeit, die schlechte Sicht erfordert aber Abblendlicht – dann muss man aktiv zum Lichtschalter greifen“, erklärt der ÖAMTC-Experte. „Gleichzeitig sollte die Geschwindigkeit reduziert und der Sichtweite angepasst sowie der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug vergrößert werden.“
Einsatz von Nebelscheinwerfern und Nebelschlussleuchte
Bei dichtem Nebel kann auch der Einsatz von Nebelschlussleuchte und -scheinwerfern sinnvoll sein. Doch Vorsicht: Während die nach vorne gerichteten Nebelscheinwerfer oder Breitstrahler nach Bedarf jederzeit aktiviert und deaktiviert werden dürfen, gibt es für die Nebelschlussleuchte genau definierte Einsatzbestimmungen. „Sie darf nur bei Sichtbehinderungen durch Regen, Schneefall, Nebel und dergleichen aktiviert werden, um für den Nachfolgeverkehr aus größerer Entfernung erkennbar zu sein. Schließt das Fahrzeug dahinter auf, sollte die Nebelschlussleuchte unbedingt ausgeschaltet werden, um den:die Lenker:in dahinter nicht zu blenden“, stellt der ÖAMTC-Jurist klar. Eine Verwendungspflicht gibt es nicht. Vergisst man allerdings bei guter Sicht, die Nebelschlussleuchte abzuschalten, kann eine Verwaltungsstrafe von theoretisch bis zu 10.000 Euro die Folge sein.
Quelle Öamtc am 07. November 2023