ÖAMTC rät zu genauem Check beim Kauf gebrauchter E-Bikes

Risikofaktoren Akku-Zustand und illegales Tuning, Überprüfung oft nur in Fachwerkstatt möglich

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Der E-Bike-Markt boomt. Mittlerweile gibt es auch in diesem Segment Secondhand-Angebote. „Wer nun am Gebrauchtmarkt nach günstigen E-Bikes sucht, sollte aufpassen, dass er nicht die Katze im Sack kauft“, gibt ÖAMTC-Techniker Dominik Darnhofer zu bedenken. Haupt-Risikofaktor ist der Akku-Zustand, der von Laien nur schwierig zu bewerten ist. Ein regelmäßig durchgeführtes Service deutet zwar meist auf ein gut gepflegtes Fahrrad hin, allerdings wirken sich Alter, Ladezyklen und Lagerung auf den Akku-Zustand und damit auf Kapazität und Reichweite aus. „Manche Fachhändler bieten eine Akku-Diagnose an. Oft wird bei einem Service ein Diagnosebericht erstellt. Ist keiner vorhanden, sollte man eine mögliche Ersparnis beim Gebrauchtkauf den Kosten für den Kauf eines Akkus gegenüberstellen“, rät Darnhofer prinzipiell zu einem Vergleich zwischen Neu- und Gebrauchtkauf.

Ein weiteres Problem speziell bei E-Bikes könnte illegales Tuning sein. „E-Bikes können von Profis mit einem Chip getunt werden. Die Benützung eines getunten E-Bikes ist gefährlich, weil Akku, Motor und Bremsen nicht für die höhere Belastung vorgesehen sind“, warnt der ÖAMTC-Techniker. Außerdem gelten Garantie und Gewährleistung nicht mehr. Und: Es ist verboten. Ob ein E-Bike getunt ist, können Fachwerkstätten, Hersteller und die Polizei nachweisen.

Wer mit einem E-Bike erwischt wird, das nicht mehr unter den Fahrradbegriff fällt, sondern als Kraftfahrzeug gilt, muss mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu 5.000 Euro rechnen, weil ein zulassungspflichtiges Kraftfahrzeug ohne Versicherung und Zulassung betrieben wurde. Dazu kommt möglicherweise der Vorwurf, dass man keine ausreichende Lenkberechtigung besitzt.

Gesamtzustand checken, Probefahrt machen, rechtmäßigen Besitz prüfen

Vor dem Kauf eines gebrauchten E-Bikes ist es auf jeden Fall ratsam, den Gesamtzustand zu prüfen. Bei Akku und Display sollte man checken, ob die Kontakte in Ordnung sind. „Wenn man Akku und, wenn möglich, Display herausnimmt und danach wieder montiert, sollten sie ordentlich verriegeln“, so Darnhofer. Außerdem kontrollieren sollte man Rahmen und Gabel, Schaltung und Antrieb, Bremsen, Reifen sowie die Beleuchtung. „Die Beleuchtung ist bei den meisten E-Bikes integriert, ein Tausch bzw. eine Reparatur kämen also teuer“, erklärt der Experte des Mobilitätsclubs. Eine Probefahrt ist dringend angeraten, auch die Rahmengröße sollte passen.

Nicht zuletzt gehört vor einem Privatkauf auch geklärt, dass der Verkäufer der Besitzer ist. Sonst läuft man Gefahr, ein gestohlenes E-Bike zu kaufen. Daher sollte man einen Kaufvertrag verlangen oder über eine Rahmen- oder Gerätenummer kontrollieren, ob der Verkauf rechtmäßig ist.

Einen Muster-Kaufvertrag, eine Rahmengrößen-Tabelle sowie weitere Infos findet man online unter www.oeamtc.at/fahrrad.

Quelle Österreichischer Automobil-, Motorrad- und Touringclub (ÖAMTC) am 26. April 2019 um 09:03 Uhr


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