ÖAMTC: Hilfeleistung ist Pflicht – auch in Krisenzeiten nicht auf Zivilcourage vergessen

Dunkelheit erfordert mehr Vorsicht und Rücksicht im Straßenverkehr

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Für alle, die trotz Lockdowns im Straßenverkehr unterwegs sein müssen, ist die dunkle Jahreszeit aufgrund von schlechten Sichtverhältnissen besonders herausfordernd. „90 Prozent der Informationen werden über die Augen wahrgenommen – in Dämmerung und Dunkelheit bzw. bei geringer Beleuchtung werden die Reize von außen jedoch schlechter und später erfasst“, weiß ÖAMTC-Psychologin Marion Seidenberger. Gegenseitige Rücksichtnahme ist daher besonders wichtig. Autolenker:innen sollten vorsichtig und vorausschauend fahren sowie den Abstand zum vorderen Fahrzeug und die Geschwindigkeit entsprechend anpassen. Wer zu Fuß, mit Rad oder Tretroller unterwegs ist, sollte auf gute Sichtbarkeit achten – am besten durch die Verwendung von Reflektoren.

Passiert trotz aller Vorsicht ein Unfall, ist Hilfeleistung auch in Pandemiezeiten Pflicht – egal ob man einen Unfall beobachtet oder selbst daran beteiligt ist. „Zumindest einen Notruf kann und muss jede:r absetzen, denn der ist völlig unabhängig von der Ansteckungsgefahr und ein wichtiger Schritt zur Rettung eines Menschenlebens“, stellt Expertin des Mobilitätsclubs klar. Sie fasst die wichtigsten Regeln zur Hilfeleistung zusammen:

* Gegebenenfalls Warnweste anziehen.

* Unfallstelle absichern: Warnblinkanlage einschalten, Pannendreieck aufstellen. Wichtig: Auch beim eigenen Auto Handbremse anziehen und Gang einlegen.

* Unfallopfer versorgen: Selbst FFP2-Maske aufsetzen und sicherheitshalber Einweghandschuhe anziehen, bevor man zum Unfallopfer geht. Auch ein Unfallopfer sollte, soweit das möglich ist, bei den Hilfsmaßnahmen eine Maske tragen. Falls vorhanden, könnte man der verletzten Person eine anlegen. In einer normierten Autoapotheke sind Handschuhe enthalten, das muss aber nicht bei allen Verbandskästen der Fall sein. „Bestenfalls sollte man extra Einweghandschuhe und nach Möglichkeit auch Desinfektionsmittel sowie eine FFP2-Maske im Wagen mitführen“, rät die ÖAMTC-Expertin. „Hilfreich kann übrigens sein, wenn auch Radfahrende eine kleine Apotheke im Rucksack haben.“

* Verletzte beruhigen, dabei aber eine Maske tragen oder versuchen, die empfohlene Distanz einzuhalten. „Es kann schon der Beruhigung dienen, wenn man den Notruf abgesetzt hat und einer verletzten Person sagen kann, dass Hilfe von Profis unterwegs ist“, so Seidenberger.

* Wer selbst einen Unfall hatte und verletzt ist, sollte sich auch helfen lassen und, sofern verletzungstechnisch möglich, mitarbeiten. Mit Ruhe, Umsicht und Vorsorgemaßnahmen (z. B. Handschuhen, Mundschutz) kann jede:r Helfer:in wichtige Dienste leisten.

Falls weitere Personen in der Näher sind, ist es empfehlenswert, diese um Unterstützung zu bitten – beispielsweise kann eine:r sich um ein Unfallopfer kümmern, während jemand anders den Notruf tätigt. Besonders wichtig sind folgende Angaben: Wo ist der Notfallort? Was ist passiert? Wie viele Menschen sind betroffen? Die wichtigsten Notrufnummern in Österreich sind Rettung 144, Polizei 133, Feuerwehr 122 sowie der Euronotruf 112, der in ganz Europa gilt.

Quelle ÖAMTC am 01. Dezember 2021 um 13:45 Uhr


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