Nach dem Winter sind die Straßen voller Matsch, Salz und Streusplitt – und Fahrzeuge oft nach kurzer Zeit komplett verschmutzt. „Sind Brems-, Rücklichter und Blinker so verdreckt, dass kaum noch Licht nach außen dringt, dann sind sie für die anderen Verkehrsteilnehmer:innen nicht mehr gut erkennbar. Das kann zu gefährlichen Situationen oder Unfällen führen“, erklärt ÖAMTC-Jurist Alexander Letitzki.
Dem Gesetz zufolge ist jede:r Lenker:in verpflichtet, vor Fahrtantritt bei einem Rundgang um das Fahrzeug dessen Zustand zu kontrollieren. „Neben einer freien Sicht durch alle Scheiben und Außenspiegel müssen auch die Kennzeichen erkennbar sein. Dazu braucht es nicht notwendigerweise Wasser. Ein Besen, Fetzen oder Taschentuch tun es nötigenfalls auch“, stellt der Jurist des Mobilitätsclubs klar. Bei einer Fahrt mit unlesbaren Kennzeichen sind Strafen bis zu 5.000 Euro möglich. Eine Verpflichtung, beispielsweise während einer längeren Autofahrt immer wieder anzuhalten, um den Zustand der Kennzeichentafeln zu kontrollieren, besteht allerdings nicht.
Abschließender Tipp von Letitzki: „Idealerweise sollten bei dieser Gelegenheit alle Beleuchtungseinrichtungen und bei neueren Fahrzeugen auch Abstandsensoren, Rückfahrkameras und dergleichen von Schmutz befreit werden, da deren einwandfreie Funktion ansonsten nicht gegeben ist.“
Quelle ÖAMTC am 28. Februar 2022 um 14:17 Uhr