ÖAMTC: „Elterntaxi“ – richtiges Verhalten auf dem Schulweg mit dem Auto

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Unübersichtliche Situationen beim Halten vermeiden – richtige Sicherung wichtig

Auch Elterntaxis können eine Gefahr für Kinder auf dem Schulweg sein. „Zwar versprechen sich Eltern durch den direkten Weg zur Schule mit dem Auto größtmögliche Sicherheit, doch für andere Kinder kann auch das Gegenteil der Fall sein“, weiß ÖAMTC-Verkehrspsychologin Marion Seidenberger. „Eltern sollten gemeinsam mit ihrem Kind überlegen, wie der optimale Weg zur Schule absolviert werden kann, um die gewünschte Sicherheit und zukünftige Eigenständigkeit zu fördern.“

Elterntaxis machen vor allem Sinn, wenn man z. B. Wege bündeln kann, Mitfahrgelegenheit bietet, die Schule zu weit weg ist oder öffentliche Verkehrsmittel kaum nutzbar sind. „Gibt es keine passende Alternative zum Auto, ist es wichtig, die Situation beim Hinbringen und Abholen sicher und ruhig zu gestalten. Unbedingt zu beachten ist, dass Kinder gehwegseitig aussteigen können, optimalerweise auf der Seite der Schule“, rät die Expertin des Mobilitätsclubs. Zu beachten ist: Das Halten in zweiter Reihe ist verboten. „Idealerweise sollten ‚Kiss & Ride‘-Halteplätze genutzt werden“, so Seidenberger.

Schulstraßen zu Gunsten der Fußgänger:innen – Neuerung ab 1. Oktober 

Mit 1. Oktober 2022 tritt die 33. StVO-Novelle in Kraft. Im Bereich vor Schulen kann nun zugunsten der Fußgänger:innen das übrige Verkehrsaufkommen durch Verordnung einer „Schulstraße“ gemindert werden. Das heißt konkret: Für einfahrende Fahrzeuge, ausgenommen sind Radfahrer:innen, ist die Zufahrt zur Schulstraße als „Sackgasse“ zu sehen und für alle gilt Schrittgeschwindigkeit. „Dadurch sollen unübersichtliche und hektische Situationen beim Bringen und Abholen von Schüler:innen vermieden werden“, sagt die ÖAMTC-Expertin. Beim Verlassen der Schulstraße sind jedoch die üblichen Vorrangregeln anzuwenden und nicht – wie etwa bei der Wohnstraße – dem fließenden Verkehr der Vorrang zu geben.

Rückhaltevorrichtung für Kinder bis 1,35 Meter und nicht älter 14 Jahre

Laut Verkehrsunfallstatistik kommen im Allgemeinen die meisten Kinder (0 – 14 Jahre) als Mitfahrer:innen im Pkw zu Schaden, weil sie gar nicht oder falsch gesichert werden. Ein geeignetes Rückhaltesystem bewahrt das Kind schon bei leichten Unfällen vor Verletzungen. Wichtig ist, dass Kinder entsprechend Gewicht und Größe gesichert sind: Laut Gesetz brauchen Kinder bis 1,35 Meter und nicht älter 14 Jahre eine entsprechende Rückhaltevorrichtung, die nur auf Fahrzeugsitzen, die mit einem passenden Sicherheitsgurt ausgestattet sind, verwendet werden darf. Größere Kinder können den üblichen Sicherheitsgurt benützen.

Zu Fuß zur Schule – Chance für Kinder zu mehr Selbstständigkeit und Verkehrskompetenz  

Das Elterntaxi ist nicht immer die beste Wahl für Kinder, um zur Schule zu kommen. „Ist eine gute Infrastruktur mit Schutzwegen, Ampeln oder nahe gelegenen Haltestellen gegeben oder kann man gemeinsam mit dem Kind gehen oder Rad fahren, sollte das nach entsprechendem Schulwegtraining genutzt werden. Gut vorbereitet erlangen die Kinder nach anfänglicher Begleitung dann nach und nach wichtige Verkehrskompetenz, Selbstständigkeit und Selbstvertrauen“, weiß Verkehrspsychologin Seidenberger. „Je früher Verkehrssituationen geübt, wiederholt und bewältigt werden, desto sicherer bewegen sich Kinder später auch alleine im Straßenverkehr. Eine ausgiebige Trainings- und Begleitphase der Eltern ist unbedingt nötig.“ Der Schulweg sollte vorab mehrfach geübt und das richtige Verhalten im Straßenverkehr auch regelmäßig wiederholt werden.

Ein Unterstützungsangebot in punkto Verkehrssicherheit für Schüler:innen gibt es für alle Volksschulen österreichweit mit den Kinder-Verkehrssicherheitsprogrammen des Mobilitätsclubs – nähere Infos unter www.oeamtc.at/verkehrserziehung.

Quelle ÖAMTC am 31. August 2022 um 09:59 Uhr


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