Gründerland NÖ: Zuschuss für Jungunternehmer verbessert

LR Danninger: „Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer erhalten bis zu 2.000 Euro Zuschuss“

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„Neugründerinnen und Neugründer zu unterstützen ist uns in Niederösterreich ein wichtiges Anliegen, denn gerade zu Beginn des eigenen Unternehmens braucht es gezielte Beratung und für Erstinvestitionen geeignete Fördermittel. Fast zwei Millionen Euro haben wir seit 2016 dafür schon zur Verfügung gestellt. Mit Jänner 2022 wird diese Gründungsförderung nun noch deutlich verbessert und die Förderquoten für Gründer deutlich erhöht. Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer erhalten statt bisher maximal 1.200 Euro nunmehr bis zu 2.000 Euro an Zuschuss.“, informiert Wirtschaftslandesrat Jochen Danninger über das wichtige Förderinstrument.

Wolfgang Ecker, der Präsident der Wirtschaftskammer Niederösterreich, erläutert: „Statt acht Prozent sind künftig zehn Prozent Förderung möglich. Zusätzlich zu den Investitionen können ab sofort auch Werbeaufwendungen gefördert werden. Darüber hinaus werden auch GmbH´s unterstützt. Die Antragstellung der Gründungsförderung kann ab Jahresbeginn zudem einfach und unkompliziert über eine eigene Online-Plattform erfolgen. Mit all diesen Maßnahmen wollen wir das Gründerland Niederösterreich noch weiter stärken.“

Der NÖ Gründungszuschuss wird vom Land Niederösterreich zu zwei Drittel und seitens der Wirtschaftskammer Niederösterreich zu einem Drittel finanziert. Er richtet sich an Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer der gewerblichen Wirtschaft sowie der Tourismus- und Freizeitwirtschaft. Ziel ist die Unterstützung von Unternehmerinnen und Unternehmer, welche zukünftig ihre selbstständige Tätigkeit in vollem Ausmaß ausüben.

Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von maximal 10% der förderbaren Kosten, die förderbare maximale Investitionssumme beträgt 20.000 Euro. Antragsberechtigt sind Jungunternehmer, die ein Unternehmen gründen oder übernehmen, dieses in der Folge zu einem wesentlichen Teil leiten, während der letzten fünf Jahre vor der Neugründung oder Übernahme nicht wirtschaftlich selbstständig gewesen sind und eine etwaige bisherige unselbstständige Tätigkeit aufgeben. Spätestens zum Abrechnungszeitpunkt muss eine aufrechte Vollversicherung in der SVS vorliegen.

Die Beraterinnen und Berater von riz up, Niederösterreichs Gründeragentur, und der Wirtschaftskammer NÖ in den Bezirks- und Außenstellen unterstützen gezielt bei den Antragsunterlagen sowie bei der Förderberatung.

Quelle Amt der NÖ Landesregierung am 24. Jänner 2022 um 09:24 Uhr


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