ÖAMTC: Tipps bei Waldbränden in Urlaubsregionen

Kostenloser Rücktritt möglich, aber nur bei zeitnahen Gefahren am Urlaubsort oder bei der Anreise

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In vielen Urlaubsregionen sind durch die Trockenheit und hohen Temperaturen bereits Waldbrände ausgebrochen – zuletzt in Kroatien und Griechenland. Wer kurz vor einer Reise in die betroffenen Gebiete steht, sollte wissen: „Wenn aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände die Durchführung einer Pauschalreise oder die Beförderung an den Urlaubsort erheblich beeinträchtigt oder gar unmöglich wird, ist ein kostenfreies Storno möglich. Dies kann bei Naturkatastrophen, wie etwa Bränden, der Fall sein – und zwar unabhängig davon, ob es eine Reisewarnung des Außenministeriums gibt“, erklärt ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer.

Eine kostenfreie Stornierung ist allerdings nur möglich, wenn der Urlaubsantritt und die Gefahrensituation zeitlich eng beieinander liegen und die geplante Reise genau in die betroffene Region führt. Ein Waldbrand auf dem griechischen Festland wird z. B. die Reise auf eine griechische Insel nicht erheblich beeinträchtigen. „Startet der Urlaub beispielsweise erst in zwei Wochen, heißt es: abwarten und sich kurzfristig über die aktuelle Lage informieren“, erklärt der Experte. Steht der Urlaub hingegen unmittelbar bevor, sollten Pauschalreisende mit dem Reiseunternehmen Kontakt aufnehmen und gemeinsam nach Alternativen suchen.

Individualreisende können ihren separat gebuchten Flug grundsätzlich nur kostenfrei stornieren, wenn das Flughafengelände betroffen bzw. eine Landung nicht möglich ist. Ob eine Stornierung der individuell gebuchten Unterkunft möglich ist, hängt vom Recht des jeweiligen Landes ab.

Der ÖAMTC Reise-Radar informiert unter www.oeamtc.at/reiseradar über aktuelle und reiserelevante Ereignisse, so auch über Waldbrände oder extreme Hitze.

Naturkatastrophe während des Urlaubs – was ist zu beachten? 

„Tritt die Gefahr durch eine Naturkatastrophe erst am Urlaubsort ein und die Reise muss deswegen frühzeitig abgebrochen werden, hat der Veranstalter einer Pauschalreise den Rücktransport zu organisieren und zu zahlen“, weiß Hoffer. „Eine Preisminderung und somit eine Rückerstattung eines Teils der Reisekosten ist dann möglich.“ Bei Individualreisen empfiehlt sich Rücksprache mit der Reisestorno- bzw. Reiseabbruchversicherung zu halten, ob der kostenlose Abbruch der Reise gedeckt ist.

Ob Pauschal- oder Individualreise: Ist eine spontane Rückreise aufgrund einer Sperre des Flughafens nicht möglich und sitzt man im Urlaubsland fest, müssen die Airlines oder Reiseunternehmen Betreuungsleistungen übernehmen. Die Fluglinien sorgen dann beispielsweise für die Kosten von Mahlzeiten und eventuell einen Hotelaufenthalt. Pauschalreiseveranstalter müssen die Kosten vor Ort in der Regel für maximal drei Nächte zahlen. Hoffer empfiehlt in einer solchen Situation, sich kurzfristig und direkt an die Airline bzw. den Veranstalter zu wenden.

ÖAMTC-Mitglieder können sich mit Fragen rund um Reisestornierungen an den Mobilitätsclub wenden: Infos unter www.oeamtc.at/rechtsberatung.

Quelle ÖAMTC am 06. August 2024


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