ÖAMTC: Die Drohne im Gepäck – Vorsicht bei Hitze

19. Juli 2021 / Einheitliche Regeln in EU, regionale Bestimmungen beachten, Tipps für Transport

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© OEAMTC/Wurnig

Wien – Zum Reisen gehört für viele die Drohne ins Gepäck, im Inland wie im Ausland. „Mit dem seit Jahresbeginn gültigen EU-weiten Drohnenregulativ kann man prinzipiell mit einer in Österreich registrierten Drohne im gesamten EU-Ausland fliegen. Das Basiswissen sollte jeder Drohnenpilot haben, zusätzlich kann es überall regionale Bestimmungen geben. Diese sollte man vorab recherchieren“, rät ÖAMTC-Drohnenexperte Benjamin Hetzendorfer. Zudem sollte man gerade im Sommer bei Transport, Aufbewahrung und Nutzung der Drohne auf die Temperatur achten – große Hitze kann Fluggeräten, Akkus und Piloten zusetzen.

Wer mit Auto oder Camper unterwegs ist, sollte darauf achten, dass die Drohne bei hohen Temperaturen nicht im Fahrzeug liegt – im Innenraum können die Temperaturen auf bis zu 70 Grad steigen. Das ist vor allem für die heiklen Akkus eine Belastung. „Temperaturen über 60 Grad schädigen die Zellen, der Akku verliert Kapazität, gleichgültig ob im Flug oder nicht. Das ist irreversibel“, so Hetzendorfer. Angaben zur maximalen Betriebstemperatur findet man im jeweiligen Benutzungshandbuch. „Nach dem Fliegen ist es in jedem Fall ratsam, die Drohne im Schatten auskühlen zu lassen“, erklärt der Drohnenexperte des Mobilitätsclubs. Außerdem sollten Piloten bei großer Hitze auch an den Selbstschutz denken. Hetzendorfer: „Eine Drohne zu fliegen erfordert Konzentration. Man ist Teilnehmer am Luftverkehr, damit muss man immer aufmerksam sein und auch schauen, ob sich andere Luftfahrzeuge nähern. Außerdem ist es ratsam, regelmäßig Pausen einzulegen, genug zu trinken und sich selbst ein schattiges Plätzchen zu suchen.“

Bei Flugreisen – Drohne in den Koffer, Akkus ins Handgepäck

Bei Flugreisen kann die Drohne im Koffer transportiert werden. Die Akkus hingegen müssen ins Handgepäck. „Für die besonders heiklen Lithium-Polymer-Batterien ist der Transport in einem feuerfesten Aufbewahrungsbeutel, z. B. eine sogenannte Lipo Bag, ratsam“, rät der ÖAMTC-Drohnenexperte.

Einheitliche Regeln für Drohnen in EU, regionale Bestimmungen beachten

Zu den allgemein gültigen Regeln für Drohnenpiloten im In- und Ausland gehören: auf Sicht fliegen, die Privatsphäre Dritter und den Datenschutz beachten, ausreichend Abstand zu Menschenansammlungen halten, Flugverbotszonen beachten und landen, wenn sich Flugzeuge oder Helikopter nähern. Empfehlenswert ist laut ÖAMTC-Experte auch der Abschluss einer Haftpflichtversicherung, denn bei einem Unfall haftet der Drohnenpilot.

Prinzipiell ist es zudem immer sinnvoll, sich über die Bestimmungen am Zielort vorab zu informieren. So macht es beispielsweise wenig Sinn, eine Drohne zu einem reinen Städtetrip mitzunehmen, weil in Städten oft generelles Flugverbot herrscht. Außerdem können regionale Behörden zusätzlich zu den EU-weiten Bestimmungen auch eigene Auflagen zum Betrieb von Drohnen erlassen. Daher ist es sinnvoll, sich vor Ort nach entsprechenden Regeln umzuhören, z. B. über Flugverbotszonen in Naturschutzgebieten. „Regionale Drohnen-Apps oder Luftkarten geben Auskunft über diese Flugverbotszonen“, weiß der Drohnenexperte des Mobilitätsclubs.

Neu – ÖAMTC Drohnen-Info App nun mit Dokumenten-Upload

Als Drohnenpilot ist man im In- und Ausland verpflichtet, bei jedem Flug wichtige Dokumente wie den Drohnenführerschein und die Versicherungspolizze mitzuführen. Das ist nun in der kostenlosen ÖAMTC Drohnen-Info App mittels PDF-Upload Funktion möglich. So kann man bei einer Kontrolle die nötigen Dokumente rasch und bequem vorweisen, auch im Ausland. In der App sind zudem alle wichtigen Infos sowie hilfreiche Tipps und Tricks für ein sicheres Flugvergnügen online verfügbar.

Drohnen-Flugtrainings – erweitertes Angebot in ÖAMTC Fahrtechnik Zentren

Wer vor dem Urlaub den sicheren Umgang mit seinem Fluggerät perfektionieren möchte, kann das bei einem Drohnen-Flugtraining in einem der acht ÖAMTC Fahrtechnik Zentren tun. Neben Infos über theoretische Grundlagen sammeln Teilnehmer ausreichend Praxis. Zusätzlich zu den klassischen Drohnen-Flugtrainings bietet die ÖAMTC Fahrtechnik nun auch den Kurs „A2 Fernpilot“. Dieser dient als Vorbereitung für den großen Drohnenführerschein, also die behördliche A2-Theorieprüfung bei der Austro Control. Infos und Termine unter www.oeamtc.at/fahrtechnik.

Ausführliche Informationen zu Drohnen findet man unter www.oeamtc.at/drohnen.

Quelle ÖAMTC am 19. Juli 2021 um 10:17 Uhr


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